CONTABILITAS
WIRTSCHAFTSTREUHAND GmbH
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FAQ - häufig gestellte Fragen

F:  Was ist zu tun bei Eintritt eines neuen Dienstnehmers?
F:  Welche Ansprüche haben geringfügig beschäftigte Dienstnehmer?
F:  Was ist zu tun bei Schwangerschaft einer Dienstnehmerin?
F:  Was ist zu tun bei einen Arbeitsunfall?
F:  Wie hoch sind die Lohnnebenkosten (SV-AGA, DB, DZ, KommSt, MVK-Beitrag)
     für Arbeiter und Angstellte?

F:  Was bedeuten die Abkürzungen SV-AGA, DB, DZ, KommSt und MVK?
F:  Welche Dienstverhältnisse sind MVK-pflichtig?

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F:
A:
Was ist zu tun bei Eintritt eines neuen Dienstnehmers?
Ab 1.1.2008 gilt Anmeldung vor Arbeitsantritt (Formular unter Klientenservice/Download Formulare/Mindestangabenmeldung) --> Hohe Strafen von Magistrat/BH und GKKLink nach oben
F:
A:
Welche Ansprüche haben geringfügig beschäftigte Dienstnehmer?
Kein Unterschied an den arbeitsrechtlichen Ansprüchen wie bei Voll/-Teilzeitbeschäftigung; dh kollektivvertragliche Entlohnung, gleicher Urlaubsanspruch, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, sonstigen Dienstverhinderungen, Abfertigung, Sonderzahlungen, KündigungsfristenLink nach oben
F:
A:
Was ist zu tun bei Schwangerschaft einer Dienstnehmerin?
Übermittlung der ärztlichen Bestätigung an die lohnverrechnende Stelle, da weitere Schritte notwendig sind.Link nach oben
F:
A:
Was ist zu tun bei einen Arbeitsunfall?
Meldung per Unfallbericht an die zuständige Allgemeine UnfallversicherungsanstaltLink nach oben
F:

A:
Wie hoch sind die Lohnnebenkosten (SV-AGA, DB, DZ, KommSt, MVK-Beitrag) für Arbeiter und Angstellte?
Bei Arbeitern 31,16 %, bei Angstellten 31,29 %.Link nach oben
F:
A:
Was bedeuten die Abkürzungen SV-AGA, DB, DZ, KommSt und MVK?
SV-AGA = Sozialversicherungsanteil für den Arbeitgeber
DB = Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds
Dieser Beitrag ist von allen die im Bundesgebiet Dienstnehmer im Sinne des Steuerrechts beschäftigten abzuführen. Es ist nicht erforderlich, dass sich eine Betriebsstätte im Inland befindet.
DZ = Zuschlag zum DB
Zu Entrichten nur von Arbeitgebern die Kammermitglied im Sinne des Wirtschaftskammergesetzes sind.
KommSt = Kommunalsteuer ist eine Gemeindeabgabe
MVK- Beitrag = Mitarbeitervorsorgekasse-Beitrag (Abfertigung NEU seit 1.1.2003)Link nach oben
F:
A:
Welche Dienstverhältnisse sind MVK-pflichtig?
Voll- und geringfügige Beschäftigung als Angestellte und Arbeiter, Gutsangestellte, Journalisten, Hausgehilfen und Hausangestellte, Lehrlinge oder andere Auszubildende, die in einem Dienstverhältnis stehen sowie für pharmazeutisches Personal in öffentlichen Apotheken und AnstaltsapothekenLink nach oben